EKHN 2030
Nachbarschaftsraum - Projekt: EKHN 2030
Der Kirchenvorstand muss sich bis 2023 mit der Bildung eines Nachbarschaftsraumes befassen.
Dabei ist von 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für Nachbarschaftsträume auszugehen.
Die Paragraphen des Regionalgesetzes sehen vor:
- Zuordnung von Stellen (Pfarrdienst, Gemeindepädagogischer und Kirchenmusikalischer Dienst) zu einem Nachbarschaftsraum: Verkündigungsteams von mindestens 3 Stellen.
- Gemeinsame Gebäudekonzepte als Grundlage zum Erstellen eines Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplans auf Dekanatsebene
- Gemeinsame Gemeindebüros
- Das Dekanat bildet Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und erstellt im Benehmen mit den Gemeinden einen Regionalplan, in welchem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist.
- Dieser wird von der Dekanatssynode beschlossen und der Kirchenverwaltung angezeigt.
- Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums finden bis 31.12.2026 eine Kooperationsform (Fusion zu einer Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Entscheidungsorgan).
Rechtliche Grundlage:
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat bei ihrer digitalen Tagung am 12. März 2022 die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu intensivieren. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des vor zwei Jahren begonnen Reformprozesses „ekhn2030“. Sie gilt als eine der größten Reformen in der kirchengemeindlichen Arbeit Hessen-Nassaus.
Arbeit wird stärker in Teams organisiert
So wird etwa die Arbeit der hauptamtlich Beschäftigten wie Pfarrer*innen, Kirchenmusiker*innen sowie Gemeindepädagogen*innen neu organisiert. Sie sollen stärker in regionalen Teams arbeiten. Die Regelung sieht auch eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit vor. Zukünftig wird es nur noch eine zentrale Verwaltungsstelle pro Nachbarschaftsraum geben.
Umsetzung in Gemeinden bis Ende 2027
Das Modell geht derzeit von etwa 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus. Die neuen Zuschnitte auf Dekanatsebene sollen Ende 2023 feststehen. Die Kirchengemeinden sollen spätestens Ende 2027 in den Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten. In dem „Kirchengesetz zur Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ heißt es etwa, dass die Kirchengemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Kirchengemeinden“ zusammenarbeiten sollen. Sie sollen prüfen, „welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse am besten geeignet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.“ Dabei sollen Gemeinden ihren sozialen Nahraum viel stärker als bisher in den Blick nehmen.