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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich bei der zuständigen Kommune erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Für unsere Kirchengemeinde sind die Marktgemeinde Villmar und die Stadt Runkel zuständig.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.

Sie benötigen für den Kirchenaustritt einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Kommunen erheben eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30 €.

Wenn Sie sich zu einem Austritt entschlossen haben, gibt es für Sie gute Gründe. Vielleicht möchten Sie vor einer endgültigen Entscheidung aber noch ein Gespräch mit dem Pfarrer führen? Pfr. Adams nimmt sich gerne Zeit für Sie, rufen Sie uns an.

Auch nach einem Austritt behält die Taufe ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt oder ein Eintritt bei einer anderen Religionsgemeinschaft ist jederzeit möglich. Eintreten können Sie bei jeder Kirchengemeinde oder bei zentralen Eintrittsstellen.

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